Sicherheit hat ihren Preis. Der Preis, dass ausländische Investoren an unserem Vorsorgesystem
mitverdienen.
Die französisch beherrschte Axa Winterthur erzielte letztes Jahr im Geschäft mit der zweiten Säule einen Gewinn von 206 Millionen Franken. Swiss Life verdiente
damit 141, Helvetia 70, die Bâloise 43 Millionen Franken.
In den Mediencommuniqués wurden die Summen nur am Rande oder gar nicht erwähnt – als schämten sich die Versicherer ihrer Erfolge.
Das ist interessant: Der Gewinn ist sonst jene Zahl, die an Bilanzpressekonferenzen die grösste Beachtung findet. Doch geht es um die zweite Säule, möchten die
Versicherer nicht verraten, wie viel sie mit dem Geld der Versicherten verdienen. Lieber sprechen sie davon, wie viel sie an die Versicherten ausschütten konnten.
Die Zurückhaltung hat ihren Grund: Die berufliche Vorsorge, eben die zweite Säule, ist eine Sozialversicherung. Dass sich börsenkotierte Konzerne, deren Sitz zum
Teil im Ausland liegt, mit unseren Vorsorgegeldern bereichern, ist doch höchst zweifelhaft.
Etliche Berufsverbände führen für ihre Mitglieder eine Verbandskasse
Die Gewerkschaften finden dies nicht nur zweifelhaft, sondern inakzeptabel. Am liebsten möchten sie die Lebensversicherer aus der zweiten Säule verbannen. Sie
lassen daher nichts unversucht, Axa und Konsorten das Leben schwer zu machen.
So fordert der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse eine Erhöhung der Ausschüttungsquote von 90 auf 95 Prozent. Diese sogenannte Legal Quote definiert, wie die
Überschüsse in der beruflichen Vorsorge zu verteilen sind – wie viel den Versicherten zugutekommen und wie viel die Versicherungsgesellschaft für sich behalten darf. Bundesrat Alain Berset schlug
im Rahmen seiner Altersreform 2020 eine leichte Erhöhung der Legal Quote auf 92 Prozent vor. Der Rat wollte davon nichts wissen.
Es ist wirklich unschön, wie die Lebensversicherer mit unseren Vorsorgeldern Kasse machen. Aber kein KMU ist verpflichtet, die berufliche Vorsorge seiner
Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft anzuvertrauen. Es gibt genügend Sammeleinrichtungen, denen sich KMU anschliessen könnten. Zudem führen etliche Berufsverbände für ihre Mitglieder eine
Verbandskasse.
Doch das Vollversicherungsmodell der Lebensversicherer hat eben auch Vorteile: Es garantiert ständig eine hundertprozentige Deckung des Vorsorgevermögens. Musste
jemals der BVG-Kunde eines Lebensversicherers Sanierungsbeiträge leisten? Geriet jemals ein Lebensversicherer in eine massive Unterdeckung? Es wäre mir entgangen.
Nicht entgangen sind mir die zig Pensionskassen-Skandale, bei welchen die Versicherten oder die Steuerzahler für die Misswirtschaft der Verantwortlichen die Zeche
zahlen mussten – sei es in Form von Sanierungsbeiträgen oder in Form von tieferen Renten.
Erschienen im SonntagsBlick am 28. Mai 2017