Leser A: Herr Chatelain, was haben Sie eigentlich gegen Notare?
CCH:
Nichts.
L. A.: Warum schreiben Sie über Notare
so negativ?
CCH: Ich habe nichts gegen Notare, höchstens gegen
das Berner Notariatswesen.
L. A.: Das wird jetzt besser.
CCH: Glauben Sie daran?
L. A.: Sie etwa nicht?
CCH: Warten wir mal ab.
L. A.: Der Grosse Rat hat sich für
eine Liberalisierung ausgesprochen. Die Tarife werden purzeln.
CCH: Zuerst muss der Regierungsrat einen
Gesetzesvorschlag unterbreiten, der vom Grossen Rat noch abgesegnet werden muss. Und überhaupt: Die Tarife sind meines Erachtens nicht das Problem.
L. A.: Sondern?
CCH: Das bernische Unikum, dass man für jeden
Wisch zum Notar muss: Beglaubigungen, Erbenscheine, Steuerinventare. Warum ist es der Gemeindebehörde nicht erlaubt, Unterschriften zu beglaubigen?
L. A.: Hm.
CCH: Warum muss im Kanton Bern der Notar ein
Steuerinventar erstellen, wenn dazu in anderen Kantonen die Steuererklärung genügt?
L. A.: Hm. Sie sind doch nicht etwa
für ein Amtsnotariat?
CCH: Warum nicht? Haben Sie schon einen Zürcher
über Notare fluchen gehört?
L. A.: Ich kenne keine Zürcher. In
Zürich hats nur Deutsche.
CCH: Hahaha.
L. A.: Warum lancieren Sie nicht einen
Volksvorschlag? Wenn ein Garagier für die Senkung der Motorfahrzeugsteuer 10’000 Unterschriften hinkriegt, müssten Sie das als Journalist wohl auch schaffen.
CCH: Unterschätze nie einen Garagisten.
L. A.: Warum versuchen Sie es
nicht?
CCH: Ich fürchte, der Chefredaktor könnte etwas
dagegen haben.
L. A.: Aber nach der Pensionierung könnten Sie es doch tun?
CCH: Der Neuhaus würde mich
verfluchen.
L. A.: Welcher Neuhaus?
CCH: Christoph Neuhaus, der Justizdirektor. Die
ganze Arbeit, die er jetzt für die Umsetzung der Motion in Angriff nimmt, wäre für die Katz.
L. A: Na und? Das braucht Sie doch
nicht zu kümmern.
CCH: Eigentlich haben Sie recht. Warten wir mal
ab.
Erschienen in der BZ am 16. Februar 2016
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