Die Sozialversicherungen von der AHV, über die IV, berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung, Unfall- und Krankenversicherung bis hin zur Mutterschaftsversicherung sind nationale Angelegenheiten. Beiträge und Leistungen sind schweizweit identisch.
Erstaunlich, dass ausgerechnet die Sozialhilfe, das letzte soziale Auffangnetz in der Kompetenz der Kantone liegt. Gewisse Kantone, etwa St. Gallen, haben die Festsetzung der Richtlinien den Gemeinden delegiert. Da ist zwar so ein Verein, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos), der Richtlinien herausgibt. Doch die Kantone sind nicht an diese Richtlinien gebunden. Und um beim Beispiel von St. Gallen zu bleiben: Dort haben die Gemeinden eigene Richtlinien. Kein Wunder, dass der Ruf laut wird, die Sozialhilfe müsse national geregelt werden. Es wäre nichts als logisch.
Wenn ich mir aber vorstelle, wie sich das Bundesparlament dann über die Höhe der Leistungen streiten wird, so wird mir angst und bange: Für die Linken können die Unterstützungsbeiträge
nicht hoch genug sein; für die SVP können sie nicht tief genug sein. Und die Mitteparteien werden unter der Führung der CVP irgendeinen Kompromiss suchen. Dies mit dem Resultat, dass weder die
Linke noch die Rechte dem Kompromissvorschlag zustimmen wird. Unheilige Allianz, nennt sich das.
Alles schon passiert. Nicht nur einmal. Lehren werden daraus keine gezogen. 1997 ist die 10. AHV-Revision in Kraft getreten. Seither werkeln Bundesrat und Parlament an der 11.
Revision. Bei der Altersvorsorge 2020, wie sie Bundesrat Alain Berset zimmerte, droht genau das gleiche Gemetzel.
Dem heutigen Bundesparlament traue ich nicht zu, ein Bundesgesetz über die Sozialhilfe mit verbindlichen Vorgaben erarbeiten zu können. Ein jahrelanges Hin und Her wäre die Folge. Darauf können
wir getrost verzichten. Mit dem Verein und seinen bloss neun Mitarbeitenden sind wir da gar nicht so schlecht bedient.
Erschienen in der BZ am 3. Februar 2015