Am 28.September dürfen wir uns entscheiden, ob wir für die obligatorische Grundversicherung eine Vielzahl von Kassen oder nur noch eine Einheitskasse haben möchten.
Aufgrund der scharfen Rhetorik könnte man meinen, das Wohl der Schweiz hänge allein von dieser Frage ab. Wobei ich zugeben muss, dass zumindest das Wohl einiger Verwaltungsräte und Vergleichsdienste sehr wohl von dieser Frage abhängig sein könnte.
Meines Erachtens ist weder die Erhaltung des Pseudowettbewerbs noch die Einführung einer Einheitskrankenkasse eine Katastrophe. Unsäglich finde ich, dass Unfälle viel besser versichert sind als
Krankheiten. Verstärkt wird diese Malaise durch den Umstand, dass der Unfallbegriff im Gesetz sehr eng, kompliziert und unklar definiert ist. Das führt dazu, dass Unfallversicherer gerne
gewisse Unfäll als Krankheit einstufen, um sich somit vor Zahlungen zu verschonen.
Ich habe das an dieser Stelle schon thematisiert. Das Problem ist derart gravierend, dass man es nicht genug wiederholen kann. Beisst man auf den Stein im Himbeerkuchen, ist es ein Unfall;
beisst man auf den Stein im Kirschkuchen, ist es eine Krankheit. Ein anderes Beispiel: Reisst die Sehne, weil man einen 15 Kilo schweren Sack mit einer Drehbewegung auf den Rücken wirft, ist es
ein Unfall. Verletzt man sich dagegen beim Ablegen eines 25 Kilo schweren Rucksacks, ist es eine Krankheit. Und wenn sich der Mann der Kehrichtabfuhr beim Werfen des Abfallsacks die Sehne
reisst, ist es kein Unfall, da es sich um eine alltägliche Betätigung handelt. Passiert hingegen einem Privatmann das gleiche Missgeschick, so liegt gemäss vorläufiger Bundesgerichtssprechung ein
Unfall vor.
Warum machen sich Politiker und Interessenvertreter nicht dafür stark, solche Absurditäten aus der Welt zu schaffen? Drei Thesen:
Erschienen in der BZ am 26. August 2014