Vor über drei Jahren hat sich der Grosse Rat dafür ausgesprochen, im Kanton Bern zentrale Ausnüchterungsstellen einzurichten. Nun will der Regierungsrat die Motion abschreiben.
Schwer Alkoholisierte sollen in Zukunft nicht mehr automatisch in die Notfallaufnahme des nächstliegenden Spitals, sondern in zentrale Ausnüchterungsstellen (ZAS) eingeliefert werden. Und
diese so genannten Komasäufer sollen für die Kosten selber aufkommen. Dies forderte der Grosse Rat im Januar 2011 in einer Motion — und zwar überaus deutlich mit 92 zu 46
Stimmen. Der Regierungsrat stemmte sich damals dagegen und will auch heute nichts davon wissen. Er will die Motion abschreiben. Heute Dienstag Nachmittag wird der Grosse
Rat darüber befinden.
Säufer sollen selber zahlen
Der Regierungsrat verweist in seiner Begründung auf ähnliche Bestrebungen auf eidgenössischer Ebene: «Komatrinker sollen Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen», verlangt der
Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi in einer parlamentarischen Initiative. Die Gesundheitskommissionen des Ständerats und des Nationalrats haben die Initiative gutgeheissen. Damit wäre laut
Ansicht des Regierungsrat zumindest ein Teil der kantonalen Motion erfüllt. «Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die entsprechenden Kosten künftig selber
tragen», schrieb die nationalrätliche Gesundheitskommission in einer Medienmitteilung. Die Mehrheit der Kommission wolle damit «die Eigenverantwortung stärken und letztlich auch eine
gesellschaftspolitische Diskussion über diese Problemstellung anstossen».
Gemäss einem ersten Entwurf soll der Bundesrat die Voraussetzung zur Feststellung eines übermässigen Alkoholkonsums festlegen. Die Kostenbeteiligung soll nicht erhoben werden, wenn die
versicherte Person nachweisen könne, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum treffe. Ursprünglich wollte die nationalrätliche Gesundheitskommission bis Ende Mai die Vernehmlassung
eröffnen. Mittlerweile hat die Kommission den Antrag gestellt, die Behandlungsfrist der Initiative um zwei Jahre bis Frühjahr 2016 zu verlängern.
Der Regierungsrat verweist auch auf die Kosten. «Nach einer Variantenanalyse ist der Regierungsrat zum Schluss gelangt, dass die Schaffung eines neuen staatlichen Angebots von
Ausnüchterungsstellen mit beträchtlichen Kosten verbunden ist».
Der Kanton könnte sparen
Davon will EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) nichts wissen. Der Kanton zahle 55 Prozent an die Spitalkosten. Mit der Einrichtung von Ausnüchterungsstellen, wie sie etwa im Kanton
Zürich existieren, würde der Kanton Kosten sparen, wenn die Komasäufer für die Kosten selber aufkommen müssen. Und: «Komasäufer belasten nicht nur die Prämienzahler, sie belegen auch die
Notfallbetten».
Ruedi Löffel hält auch nichts vom Argument, dass auf eidgenössischer Ebene Voraussetzungen geschaffen würden, um die Alkoholisierten zur Kasse zu bitten. Er glaubt nicht daran, dass es soweit
kommen wird. So oder so wird es noch lange dauern, bis eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft treten würde.
«Es ist kein guter Weg, im KVG Ausnahmen zu machen», sagt Ruedi Löffel, der die Fachstelle für Suchtprävention Blaues Kreuz in Bern leitet. Sonst müssten künftig auch die Raucher für die
Behandlung von Lungenkrebs haftbar gemacht werden. Der EVP-Politiker stellt den Antrag, die von ihm eingereichte Motion nicht abzuschreiben.
Erschienen in der BZ am 10. Juni 2014