Woran erkennt man eine grosszügige Pensionskasse? Auf welche Punkte ist zu achten?
Wetten, Sie sprechen beim Anstellungsgespräch nur über Lohn, Ferien und Spesen? Wetten, Sie achten nicht auf die Leistungen der Pensionskasse? Das müssten Sie aber. Sie können zwar die Leistungen
nicht aushandeln, doch die berufliche Vorsorge ist die wichtigste Nebenleistung eines Arbeitgebers. Lieber etwas weniger Lohn in der Tüte, dafür grosszügige Leistungen in der 2. Säule.
1. Der Versicherungsausweis
Verlangen Sie vor dem Vertragsabschluss einen Versicherungsausweis. Er enthält die wichtigsten Informationen, etwa die Höhe der IV- und Hinterlassenenrenten. Vergleichen Sie diesen mit dem
Ausweis des früheren Arbeitgebers.
Gut ist, wenn der Versicherungsausweis so daherkommt, dass man ihn auch versteht.
2. Art der Vorsorgeeinrichtung
Führt Ihr Arbeitgeber eine eigene, autonome Pensionskasse? Oder hat er die berufliche Vorsorge seiner Angestellten einer Sammelstiftung oder Lebensversicherungsgesellschaft anvertraut? Autonome
Pensionskassen sind nicht auf Gewinnmaximierung aus; die Finanzmarkterträge kommen voll den Versicherten zugut. Die Versicherungen sind dagegen börsenkotiert und den Aktionären verpflichtet. Ein
Teil der Gewinne wird abgezogen. Dafür bieten die Versicherer grössere Sicherheiten. Ihre Kunden wurden bisher von hohen Sanierungsbeiträgen verschont. Ganz im Unterschied etwa zu Lehrern und
Staatsangestellten im Kanton Bern.
Gut ist, wenn man über den Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat Einfluss nehmen kann.
3. Versicherter Lohn
Je höher der versicherte Lohn, desto besser. Zwar bedeutet ein hoher versicherter Lohn auch höhere Lohnabzüge. Doch wichtiger wiegt der Umstand, dass dadurch gleichzeitig auch die
Arbeitgeberbeiträge höher ausfallen.
Gut ist, wenn der versicherte Lohn über dem maximalen koordinierten Lohn von derzeit 59 670 Franken zu stehen kommt.
4. Der Koordinationsabzug
Der eben genannte versicherte Lohn ergibt sich häufig aus dem AHV-Lohn, abzüglich des Koordinationsabzugs. Dieser beträgt derzeit 24 570 Franken. Er wird dadurch begründet, dass im Alter zuerst
die AHV-Rente zu tragen kommt und die 2. Säule deshalb diesen Lohnbestandteil nicht auch noch versichern muss. Der Koordinationsabzug reduziert den versicherten Lohn. Gemäss Punkt 3 ist er daher
nicht im Interesse des Arbeitnehmers. Besonders nachteilig ist dieser Abzug für doppelverdienende Teilzeitbeschäftigte. Sie müssen oftmals gleich zweimal den vollen Koordinationsabzug in Kauf
nehmen.
Gut ist, wenn der Koordinationsabzug dem Pensum angepasst wird.
5. Der Arbeitgeberbeitrag
Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge beisteuern. Liegt nun der Arbeitgeber- über dem Arbeitnehmerbeitrag, so ist das ein Geschenk – und erst noch eines, das nicht
versteuert werden muss.
Sehr gut ist, wenn der Arbeitgeber höhere Beiträge zahlt als der Arbeitnehmer.
6. Die Risikobeiträge
Von den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen wird nicht der volle Betrag angespart. Ein Teil davon wird für die Prämie der IV- und Hinterlassenenversicherung abgezwackt.
Gut ist, wenn die Vorsorgeeinrichtung nicht zu hohe Risikobeiträge in Rechnung stellt.
7. Die Leistungen
Die berufliche Vorsorge ist – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht nur eine Versicherung für später, sie ist auch eine Versicherung für heute. Zudem ist die Höhe der Altersrente nur
eine Schätzung, die bis zur Pensionierung mehrmals angepasst werden muss. Aussagekräftiger sind daher die Versicherungsleistungen: die Hinterlassenen- und IV-Renten. Die Höhe der IV-Rente ist
daher eine der wichtigsten Kennziffern dafür, die Qualität der Kasse zu beurteilen. Familienväter interessieren sich vorab für die Höhe der Ehegatten- und Kinderrenten. Nicht verheiratete Partner
sollten prüfen, ob und unter welchen Bedingungen auch Konkubinatspartner versichert werden können.
Gut ist, wenn IV-, Ehegatten- und Kinderrenten einen genügenden Schutz bieten, sodass daneben kein zusätzlicher Versicherungsschutz nötig ist.
Und am besten wäre, wenn das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) nicht derart kompliziert wäre, sodass Beiträge dieser Art obsolet würden. Es bräuchte dann weniger Berater auf diesem Gebiet, und die berufliche Vorsorge würde dadurch erst noch kostengünstiger.
Erschienen in der BZ am 13. Mai 2014