Betriebswirte bringen beste Voraussetzungen mit, um eine Stiftung der beruflichen Vorsorge zu leiten. Pensionskassen-Manager müssen etwas verstehen von Finanzanlagen, Immobilienbewertung, Organisationsmanagement, Personalführung — alles Wissensbereiche, wie sie in einem Betriebswirtschaftsstudium angeboten werden. Daher wäre es zu begrüssen, wenn Ökonomen mit der Leitung von Pensionskassen betraut würden, so machen sie nichts Dümmeres.
Doch Pensionskassen werden mehr und mehr von Juristen geleitet. Das ist irritierend — und doch ist es verständlich. Denn die 2. Säule ist über die Jahre derart verpolitisiert, reglementiert
und verkompliziert worden, dass es von Vorteil ist, wenn sich sich auch die Chefin oder Chef in Gesetzen, Verordnungen, Weisungen und Paragrafen auskennt. Dauernd werden neue
Weisungen erlassen — geschrieben von Juristen. Niemand versteht die Worte von Juristen besser als die Juristen.
Und doch will ich mich damit nicht abfinden. Es stört mich, dass die Regelungen rund um die berufliche Vorsorge derart kompliziert sind. Wohin das führen kann, sehen wir exemplarisch bei den
Wohlfahrtsfonds. Etliche Unternehmen hatten vor Inkraftreten des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) im Jahr 1985 solche Personalfürsorgestiftungen gegründet. Sie werden allein vom
Arbeitgeber alimentiert und dienen den Arbeitnehmern bei Härtefällen. Man kann mit Geldern dieses Fonds Frühpensionierungen finanzieren. Doch weil auch die Wohlfahrtsfonds stets
strengere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, ist selbst sozial orientierten Unternehmern die Lust vergangen, im Interesse der Belegschaft patronale Stiftungen ins Leben zu rufen. Im Gegenteil:
1992 gab es noch über 5000 solcher Einrichtungen. Die Zahl ist auf die Hälfte geschrumpft.
Juristen wären nicht Juristen, setzten sie nicht ihren Stolz daran, einfache Dinge schwierig zu machen. Sollte es jemandem entgangen sein: Am Sonntag wählt der Souverän im Kanton Bern
Grossrätinnen und Grossräte.
Erschienen in der BZ am 25. März 2014