Die Banken beklagen die stetig strengeren Auflagen, wie sie von Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden verordnet werden. Ich habe freilich meine Zweifel, ob auch immer übergeordnete Stellen für den sinnlosen administrativen Aufwand verantwortlich sind. Mindestens in einem konkreten Fall, wie sie mir ein Kadermitarbeiter einer Grossbank erzählte, ist der Leerlauf meines Erachtens hausgemacht.
Die Geschichte geht so: Der Mitarbeiter wird via E-Mail von einem Kreditkunden, einem Gewerbebetrieb im Kanton Bern, über die neue Adresse informiert. Der Bankangestellte konsultiert das
Handelsregister und stellt fest, dass die Adressänderung ordnungsgemäss eingetragen ist. Er schickt die Kopien des E-Mails und des Handelsregisterauszuges an die zuständige Mutationsstelle in
Zürich und glaubt, damit die Sache erledigt zu haben.
Weit gefehlt: Den Leuten in der Verarbeitungszentrale an der Limmat genügt das nicht. Sie verlangen, dass der Kreditkunde die Adressänderung mit einem Brief statt elektronischem Mail
kommuniziert. Der Kundenbetreuer nimmt dies kopfschüttelnd zur Kenntnis und bittet seinen Kunden peinlich berührt, diese Pendenz zu erledigen, womit dieser - vermutlich ebenfalls
kopfschüttelnd - diesem Wunsch freundlich nachkommt.
Kaum hat der Bankmitarbeiter das gewünschte Papier seines Kunden mit einem Begleitschreiben in die Limmatstadt weitergeleitet, meldeten sich die Zürcher erneut bei der Berner Filiale und
monierten, dass der Adressmutationsauftrag nicht zusätzlich von der vorgesetzten Stelle unterzeichnet ist. Selbstverständlich hat der Kadermitarbeiter und sein Chef dann auch noch diese
Pendenz erledigt.
Ich frage mich, wie motivierend der Job eines Direktionsmitgliedes sein muss, wenn es nach neusten Weisungen nicht mehr die Kompetenz besitzt, in Alleinregie der Zentrale an der Limmat eine Adressänderung mitzuteilen.
Erschienen in der BZ am 15. Oktober 2013