Nun ist also die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen zustande gekommen. Eine der über 130000 gesammelten Unterschriften stammt von mir. Nicht weil ich das eine gute Idee finde, sondern weil ich es als nötig erachte, dass wir in der Schweiz darüber reden.
«Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen», steht im vorgeschlagenen Verfassungstext. Den Initianten schwebt ein Grundeinkommen von monatlich 2500 Franken vor, ob der Mensch arbeitet oder nicht. Mich interessiert in dieser Frage vorläufig nur der ökonomische Aspekt. Denn ein Grundeinkommen wäre höchstens dann vorteilhaft, wenn die AHV, die IV, die Ergänzungsleistungen, die Pensionskassen, die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe abgeschafft würden. Damit könnten wir Milliarden sparen. Tausende von unproduktiven, mit Steuergeldern oder Lohnabzügen finanzierten Arbeitsplätzen würden wegrationalisiert. Unzählige Berater würden arbeitslos, und die Richter müssten sich nicht mehr wegen Arbeitsüberlastung beklagen.
Ich glaube, es käme billiger, jeder Bürgerin und jedem Bürger einen Betrag auszuzahlen, wenn konsequent Tabula rasa gemacht würde. Die Arbeitslosigkeit würde dadurch nur kurzfristig
ansteigen, da wir in der Schweiz so oder so einen Mangel an Arbeitskräften und nicht an Arbeitsplätzen haben. Womöglich müsste dann der Zustrom von Ausländern gedämmt werden. Aber es wäre auch
nicht so schlimm, wenn wir im Zug wieder sitzen könnten.
Leider sind die Schweizer Politiker nicht fähig, Tabula rasa zu machen. Man würde es nicht beim Grundeinkommen bewenden lassen. Man würde für alle möglichen und unmöglichen Fälle Ausnahmen
vorsehen, was bei behinderten Personen sogar noch verständlich ist. Dazu bräuchte es wiederum einen Beamtenapparat, und die Rechnung ginge nicht mehr auf. Ich hoffe, die Debatte über das
Grundeinkommen werde eine Debatte über die Auswüchse des Sozialwesens entfachen. Das allein rechtfertigt meine Unterschrift unter den Initiativtext.
Erschienen in der BZ am 6. August 2013