Stellvertretend für andere zitiere ich einen Bekannten aus Unterseen: «Ich war der Meinung, wenn man die Steuererklärung online ausfüllt, so würden keine solche Fehler passieren». Ich war auch dieser Meinung. Und die Steuerverwaltung verpasst auch keine Gelegenheit, um die elektronische Erfassung der Steuerdaten mit dem Verweis auf die geringeren Fehlerquellen zu propagieren.
Ich hätte Pech gehabt, meinte ein anderer Kollege, als er die Kolumne las. Ich würde eher meinen, ich hätte Glück gehabt, dass ich die Fehler überhaupt entdeckte. Aufgrund der erhaltenen Zuschriften muss ich davon ausgehen, dass ich kein Einzelfall bin.
Wohlverstanden: Der Beamte oder der Computer oder wer auch immer hat mir in der Kolonne «Ihre Angabe» den Eigenmietwert reingepflanzt. In jener Spalte also, welche gutgläubige Steuerzahler kaum überprüfen. Das grenzt an eine gezielte Irreführung, wenn man unter «Ihre Angabe» etwas eintippt, das man gar nicht angegeben hat.
Irreführend ist ebenfalls, dass der Computer bei gewissen Posten in der Kolonne «Ihre Angabe» den eingesetzten Betrag durch eine Null ersetzt und den Abzug in der Kolonne «Änderungen» anbringt. Das sieht so aus, als sei der Abzug in der Selbstdeklaration vergessen gegangen. Ein kleiner Trost: Die Steuerverwaltung hat das Problem erkannt und gelobte Besserung. Das war zwar vor einem Jahr. Immerhin.
Erschienen in der BZ am 26. Februar 2013