Wer raucht, dick oder männlich ist, zahlt für Todesfallversicherungen eine höhere Prämie. Bei der Mobiliar kommt als neues Kriterium die Erwerbstätigkeit hinzu.
Dass man beim Abschluss einer Todesfallversicherung nach dem letzten Arztbesuch, nach operativen medizinischen Eingriffen und nach dem Zigarettenkonsum befragt wird, dürfte niemanden wirklich überraschen. Solche Fragen können die meisten spontan beantworten. Das Gleiche gilt für das Gewicht oder die Körpergrösse. Aber der Body-Mass-Index?
Mit oder ohne BMI?
Die Lebensversicherer kann man gemäss «Info4insiders» in zwei Kategorien aufteilen: solche, die für die Prämienberechnung auf den Body-Mass-Index abstellen, und solche, welche den BMI nicht explizit berücksichtigen. «Info4insiders» ist der Name der von der Firma Roth Gygax & Partner aus Gümligen publizierte Marktübersicht.
Die Basler zählt zur zweiten Kategorie. Was freilich nicht heissen will, dass Leute mit einem BMI von 40 die gleichen Prämien zahlen wie jene mit einem BMI von 23. Bei der Basler ist die Prämienhöhe grundsätzlich abhängig vom Geschlecht, vom Alter und vom Nikotingenuss. Gleichwohl muss der Kunde Fragen zur Gesundheit, seinem Gewicht und der Körpergrösse angeben. «Liegt der BMI deutlich über der Norm, verlangen wir zusätzliche Angaben zur Gesundheit, wie Blutdruck und EGK», erklärt Patrick Enzler von der Basler Versicherung. Nach Auswertung der Daten verlange die Basler unter Umständen einen Prämienzuschlag.
Dicke zahlen Risikozuschlag
Ähnlich die Antwort beim Lebensversicherer Swiss Life: «Im Tarif fixiert sind nur die Kriterien Alter, Geschlecht und Raucher. Wenn der BMI über 17 und unter 33 liegt und keine anderen Risikofaktoren vorliegen, wird er nicht berücksichtigt», erklärt Sprecher Dajan Roman. Werden die Grenzen im Body-Mass-Index über- respektive unterschritten, könne es zu einem Risikozuschlag auf die Risikoprämie kommen. Ein idealer BMI liegt zwischen 19 und 25. Er errechnet sich folgendermassen: das Körpergewicht geteilt durch die Körpergrösse hoch zwei.
Auch auf den Job kommt es an
Bei gewissen Anbietern ist für Todesfallversicherungen ein ähnlicher Trend zu beobachten wie bei der Autoversicherung: Es zählen immer mehr Kriterien für die Bestimmung der Prämie. Vorreiter bei dieser Entwicklung ist die Mobiliar. Sie hat bereits 1996 zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden und ging 2006 zu einer noch differenzierteren Prämienberechnung über. Für eine Person eines bestimmten Alters und Geschlechts kannte sie damals drei Tarife: einen Raucher-, einen Gelegenheitsraucher- und einen Nichtrauchertarif, wobei für die Prämienberechnung ebenfalls der BMI und die berufliche Tätigkeit herangezogen wurden. Mittlerweile ist die Prämienberechnung weiter verfeinert worden, sodass die Mobiliar für eine Person eines bestimmten Alters und Geschlechts acht verschiedene Tarifabstufungen kennt.
Dass der Beruf die Prämienhöhe mitbestimmt, ist bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gang und gäbe. Neu ist, dass zumindest bei der Mobiliar auch bei der Todesfallversicherung das Kriterium berufliche Tätigkeit mitberücksichtigt wird. Und wenn der Marktführer etwas einführt, wird der eine oder andere schon bald folgen.
Im Wesentlichen kann man vier Typen von Todesfallversicherungen unterscheiden:
Erschienen in der BZ am 5. Februar 2013