Kleiner und in geringerem Mass auch grössere Pensionskassen haben an der Abzockerinitiative keine Freude: Sie müssten bei deren Annahme höhere Verwaltungskosten in Kauf nehmen.
Wird die Volksinitiative des Schaffhauser Unternehmers und parteilosen Ständerats Thomas Minder am 3. März angenommen, so hat das auch für Pensionskassen finanzielle Folgen. Im Initiativtext steht: «Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben». Dieser Zwang mit Strafandrohung ist neu. Somit müsste für jede Aktie, die die Pensionskasse im Portefeuille hat, der Stiftungsrat oder ein eigens dafür gewählter Stimmrechtsausschuss vor jeder Generalversammlung die Traktanden durchackern und sich die Frage stellen, wie nun im Interesse der Versicherten zu entscheiden sei.
Das Beispiel Migros
Grosse Vorsorgeeinrichtungen nehmen die Stimmrechte schon heute wahr, zumindest bei Aktiengesellschaften aus der Schweiz. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt das Beispiel
der Migros Pensionskasse, mit rund 81000 Versicherten eine der grössten Vorsorgeeinrichtungen des Landes: «Bei den wichtigsten Traktanden wie Wahlen, Doppelmandate oder
Entschädigungsberichte haben wir unser Abstimmungsverhalten in Grundsätzen festgelegt», erklärt der Geschäftsführer Christoph Ryter. Da nicht alles geregelt werden könne, bestehe ein
Stimmrechtsausschuss, der meist auf dem Zirkularweg das Abstimmungsverhalten festlegt. «Im letzten Jahr haben wir bei 74 Generalversammlungen in 52 Fällen einem oder mehreren Anträgen des
Verwaltungsrates nicht zugestimmt», so Ryter.
Der Stimmrechtsausschuss setzt sich bei der Migros Pensionskasse aus vier Personen zusammen. Deren Aufgabe besteht darin, all die Berichte über die Aktiengesellschaft zu studieren. Ein
Aufwand, der weder der Migros noch deren Pensionskasse zugute kommt. Dabei nimmt der Stimmrechtsausschuss auch Berichte und Vorschläge der Ethos Anlagestiftung zu Hilfe.
«Der Aufwand für die Analyse der Traktanden, die Meinungsbildung, das Festlegen des Abstimmungsverhaltens auf dem Zirkularweg und das Zurückrufen von allenfalls ausgeliehenen Wertschriften
darf nicht unterschätzt werden», sagt Christoph Ryter, der auch Präsdent des Pensionskassenverbandes ASIP ist. Was für eine Migros Pensionskasse möglich sei, dürfte in dieser
Ausprägung für kleinere Kassen zu einem unverhältnismässigen Aufwand führen.
Im Schlepptau von Ethos
Aber auch die grossen Vorsorgeeinrichtungen müssen höhere Kosten in Kauf nehmen, sollte die Abzockerinitiative angenommen werden. Das zeigen die Beispiele der Bernischen
Lehrerversicherungskasse (BLVK) und der Bernischen Pensionskasse (BPK). Sie haben die Ausübung der Stimmrechte für schweizerische Gesellschaften an die Ethos Anlagestiftung delegiert, was pro
Jahr um die 10000 Franken kostet. Ethos gibt im Voraus bekannt, wie weit sie den Anträgen des Verwaltungsrats zu folgen gedenkt. «Die BLVK hat auf diese Art Gelegenheit, zu
intervenieren, wenn sie mit den Wahl- und Abstimmungsempfehlungen der Ethos nicht einverstanden ist», sagt BLVK-Direktor Luzius Heil.
Die Minder-Initiative fordert den Stimmrechtszwang aber nicht nur für Nestlé, UBS, Swatch und Konsorten, sondern auch für ausländische Aktiengesellschaften. Die BPK müsste um die 200 Unternehmungen zusätzlich begutachten. «Das würde sowohl den internen als auch den externen Aufwand für die Analysen, Beurteilungen, Abstimmungen und Publikationen erhöhen», warnt der stellvertretende Direktor Hans-Peter Wiedmer.
«Die starre Forderung der Minder-Initiative mit Strafandrohung geht hier meines Erachtens viel zu weit — der indirekte Gegenvorschlag bringt hier eine pragmatischere Lösung, welche erst noch viel
rascher in Kraft treten würde», meint ASIP-Präsident Christoph Ryter. Der ASIP setze sich deshalb aktiv für den indirekten Gegenvorschlag ein.
Statt in einzelne Aktiengesellschaften könnten Pensionskassen auch in kollektive Anlagen wie Anlagefonds investieren, was die meisten Vorsorgeeinrichtungen zumindest bei aufstrebenden Ländern wie Brasilien, Russland oder Südafria auch tun. Die eine oder andere Pensionskasse dürfte vermehrt auch für die Schweiz und für Europa auf kollektive Anlagen setzen statt auf einzelne Aktien, zumal solche Fonds häufig einen Börsenindex abbilden und damit gut diversifiziert sind. Mit diesem Vorgehen könnten Pensionskassen dem Zwang zur aufwendigen Ausübung der Stimmrechte ausweichen, sofern die Abzockerinitiative angenommen wird.
Zumindest für grosse Vorsorgeeinrichtungen hat aber auch diese Strategie einen Haken: «Kollektive Anlagen sind nicht gratis», weiss Hans-Peter Wiedmer von der BPK. Beispiel: Wenn die BPK für einen Anlagefonds eine Verwaltungsgebühr von 0,09 Prozent bezahlen muss, so sind dies auf einem Vermögenswert von 1 Milliarde immerhin 900 000 Franken. Diese Kosten spart sich die BPK, indem sie die genau gleichen Aktien kauft, welche im Börsenindex enthalten sind.
Erschienen in der BZ am 15. Januar 2013