Die Deutschschweizer haben die Revision zur Arbeitslosenversicherung deutlich angenommen; Romands und Tessiner haben sie ebenso deutlich abgelehnt. Insgesamt stimmten 53,4 Prozent der Vorlage zu.
Je höher die Arbeitslosigkeit, desto höher der Nein-Stimmen-Anteil. Dies ist auf den ersten Blick das Fazit der gestrigen Abstimmung über die Arbeitslosenversicherung.
Am meisten ablehnende Stimmen finden sich in der Romandie, wo auch die Arbeitslosigkeit am höchsten ist. Und den kleinsten Nein-Stimmen-Anteil gab es in Appenzell Innerrhoden, wo die Arbeitslosenquote mit 1,1 Prozent am tiefsten ist. Ein anderes typisches Beispiel: Nirgends in der Deutschschweiz ist die Arbeitslosigkeit so hoch wie am Rheinknie – und Basel-Stadt erteilt der Vorlage tatsächlich eine Abfuhr, wenn auch nur knapp.
Bern: 46 Prozent nein
Es gibt aber auch Beispiele, die den Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Abstimmungsverhalten relativieren:
Kulturelle Unterschiede
Fazit: Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten ist eher auf die kulturellen Unterschiede zwischen lateinischsprachigen und deutschsprachigen Kantonen als auf die Arbeitslosigkeit in den Kantonen zurückzuführen. Die Romands sind tendenziell staatsgläubiger als Innerschweizer und Appenzeller. So sagte der Politbeobachter Claude Longchamp gestern im Fernsehen: «In der deutschen Schweiz wird die Eigenverantwortung stärker betont als in der Westschweiz.» Diese Kluft des Röstigrabens offenbarte sich in letzter Zeit selten so ausgeprägt wie gestern bei der Abstimmung über die Arbeitslosenversicherung.
Einführung im Jahr 2011
Martin Flügel vom Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse verlangte in einer ersten Stellungnahme, dass das neue Gesetz nicht schon 2011 in Kraft treten dürfe. Ein Wunsch, den ihm Doris Leuthard nicht erfüllen mag. Die Bundespräsidentin sagte gestern vor den Medien: «Die neuen Regeln zur Arbeitslosenversicherung werden nächstes Jahr in Kraft treten.»
Rückblende: Als das Schweizervolk am 7. März 2010 der Rentensenkung in der beruflichen Vorsorge eine Abfuhr erteilte, hat es danach ausgesehen, als ob die Linken jede Abstimmung gewinnen würden. Sie ritten geschickt auf der Antipathiewelle, die bis weit ins rechts-bürgerliche Lager gegen Abzocker und Bonibezüger schlug.
Auch diesmal, bei der Abstimmung über die Arbeitslosenversicherung (ALV), nahmen die Gewerkschaften Abzocker und andere Millionäre ins Visier. Sie verwiesen auf den Umstand, dass bei der AHV und der IV der Lohnabzug auf dem vollen Lohn, in der ALV jedoch nur bis zum versicherten Lohn von 126 000 Franken erhoben wird. Dies mit der Konsequenz, dass die Gutverdienenden prozentual weniger abzuliefern haben als Mässigverdienende.
Das Argument, so einleuchtend es auch sein mag, stach diesmal nicht. Gut so. Die Kürzungen im revidierten Gesetz sind vertretbar, und die Lohnabzüge werden bei einem Ja weniger stark erhöht als bei einem Nein.
Im Weiteren bestätigt das Abstimmungs-ergebnis eine verbreitete Erkenntnis: Referenden in Sachen Arbeitslosenversicherung sind schwieriger zu gewinnen als solche zur beruflichen Vorsorge oder zur AHV. Alle hoffen, dereinst Leistungen von der AHV und der Pensionskasse zu erhalten; und fast alle hoffen, nie Leistungen von der Arbeitslosen-versicherung beziehen zu müssen.
Das hat das Schweizer Stimmvolk gestern entschieden: