Im Abstimmungskampf für den Urnengang vom 7.März 2010 geht es um die Frage, ob der gesetzliche Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge 6,8 oder 6,4 Prozent betragen soll.
Um diese Frage zu beantworten, müsste man wissen, ob die Pensionskassen in der Lage sein werden, eine Rente mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zu finanzieren, oder ob das eben doch zu viel ist. Jahrelang galt ein Umwandlungssatz von 7,2 Prozent. Pro 100000 Franken betrug die jährliche Rente 7200 Franken.
Wieso soll das heute nicht mehr möglich sein? Weshalb sollten die Vorsorgeeinrichtungen nicht mal in der Lage sein, auf ein Kapital von 100000 Franken eine Rente von 6800 Franken zu bezahlen, wenn sie über 20 Jahre ohne zu motzen fürs gleiche Kapital 7200 Franken Rente bezahlen konnten?
Nun, die Befürworter einer abermaligen Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent machen neben den anhaltend tiefen Zinsen auch die zunehmende Alterung geltend. Die Leute würden älter, also müssten länger Renten bezahlt werden. Selbstverständlich werden solche Beteuerungen mit soliden Statistiken untermauert.
Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat ein 65-jähriger Mann eine Lebenserwartung von 18,99 Jahren. Doch gemäss den Zahlen der Lebensversicherer lebt der 65-jährige Mann im Schnitt noch 20,1 Jahre. Wobei die Versicherer, je nach Produkt, unterschiedliche Statistiken verwenden.
Die Pensionskassen nehmen für diese Berechnungen die Periodentafel zu Hilfe. Die Lebensversicherer bedienen sich der Generationentafel. Begriffen? Macht nichts, ich auch nicht. Klar ist nur: Jeder zimmert sich jene Statistik zusammen, die sein Vorhaben untermauert.
Erschienen in der BZ am 26. Januar 2010