Die Reform der Ehe- und Familienbesteuerung betrifft im Wesentlichen die direkte Bundessteuer. Auf die weit höheren Gemeinde- und Staatssteuern haben die angestrebten Neuerungen nur geringfügige Auswirkungen.
Die Familien sollen steuerlich entlastet werden. Das will, wie berichtet, der Ständerat (Ausgabe vom Dienstag). Doch die steuerlichen Auswirkungen auf die einzelne Familie dürfen nicht überschätzt werden. Denn die wichtigsten Änderungen betreffen nur die direkte Bundessteuer - und diese belastet das Portemonnaie deutlich weniger stark als die Staats- und Gemeindesteuern.
Geringfügige Auswirkung
So sagt Fabian Baumer, Leiter Steuerpolitik bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: «Die auf Bundesebene diskutierte Reform der Ehe- und Familienbesteuerung hat auf die Gemeinde- und Kantonssteuern eher geringfügige Auswirkungen».
Auswirkungen hat die neue Familienbesteuerung insbesondere auf die Kantone Schwyz und Tessin, sofern die Reform dann auch tatsächlich sämtliche politische Mühlen durchläuft und per 2011 in Kraft gesetzt wird. Diese beiden Kantone gewähren nämlich noch keinen Abzug für Kinderbetreuungskosten, wie sie künftig für alle Kantone obligatorisch sein soll. Doch die anderen 24 Kantone erlauben diesen Abzug schon heute. Und was die Höhe dieses Abzugs betrifft, so werden die Kantone auch in Zukunft die Höhe frei bestimmen können. Das heisst, es gibt eine formelle, nicht aber eine materielle Steuerharmonisierung.
Kanton Bern erhöhte
Im Kanton Bern wurde dieser Abzug aufs laufende Jahr von 1500 auf 3000 Franken angepasst. Abziehbar sind hier die nachgewiesenen Mehrkosten bis höchstens 3000 Franken für die Drittbetreuung von im gleichen Haushalt lebenden Kindern unter 15 Jahren. Der Kanton Solothurn ist diesbezüglich grosszügiger: Dort beträgt der maximale Abzug 6000 Franken.
Nur noch bis Alter 14
Nun gibts aber noch eine andere Vorgabe, die die Abzugsmöglichkeiten in den Kantonen einschränken oder erweitern können. «Im Sinne der Harmonisierung und Vereinfachung soll die Altersgrenze einheitlich geregelt werden», steht in der bundesrätlichen Botschaft geschrieben. Aus diesem Grund sollen die Kantone die effektiven Kinderbetreuungskosten nur für Kinder zulassen, die das 14.Altersjahr noch nicht vollendet haben. Feiert also ein Kind zum Beispiel im Dezember 2012 den 14.Geburtstag, so können für das Steuerjahr 2012 die Betreuungskosten nicht mehr in Abzug gebracht werden. Damit würde die Altersgrenze in den Kantonen Bern und Solothurn nach unten angepasst.
Steuerliche Abzüge für die Betreuung von Kindern durch Dritte
Quelle: www.estv.admin.ch
Mit der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung sollen Familien um 600 Millionen Franken entlastet werden. Davon entfallen rund 500 Millionen auf den Bund; rund 100 Millionen Franken auf die Kantone.
Frage: Warum haben die Kantone Steuereinnahmen zu beklagen, wenn doch die Neuerung nur geringfügige Auswirkungen auf die Kantonssteuern haben? Die Antwort liegt darin, dass 17 Prozent der Bundessteuern dem jeweiligen Kanton zufallen. Sinkt die Bundessteuer, gehen auch bei den Kantonen die Steuereinnahmen zurück. Das erklärt auch, weshalb die kantonalen Finanzdirektoren an der Reform nur beschränkt Gefallen finden.
Erschienen in der BZ am 13. August 2009