Plus 2,8 Prozent: So viel steigen die AHV-Renten in diesem Jahr. Diese Erhöhung wirkt sich auch auf andere Sozialleistungen aus. CASH zeigt die wichtigsten Zinsen und Sozialbeiträge auf einen Blick.
1. Säule
Minimale Altersrente
Bisher: 12'900 Franken
Neu: 13'260 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Das Minimum, das eine Person erhält, falls keine Beitragslücken bestehen. Bei Beitragslücken kann die Rente tiefer ausfallen. Die minimale AHV-Rente entspricht der Hälfte der maximalen.
Maximale Altersrente
Bisher: 25'800 Franken
Neu: 26'520 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Eine maximale Vollrente erhält, wer samt Erziehungs- und Betreuungsgutschriften auf ein Durchschnittseinkommen von 79 560 Franken kommt und keine Beitragslücken aufweist. Bei Beitragslücken gibt
es eine Teilrente.
Maximale Witwenrente
Bisher: 20'640 Franken
Neu: 21'216 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 80 Prozent der maximalen AHV-Rente. Sie wird ausgerichtet, wenn die Witwe mindestens 45 Jahre alt ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Oder
wenn zum Zeitpunkt des Todes vom Ehepartner Kinder da sind. Für Witwer gelten strengere Einschränkungen.
Maximale Kinderrente
Bisher: 10'320 Franken
Neu: 10'608 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf eine Kinderrente, sofern das Kind weniger als 18 Jahre alt ist. Sind Sohn oder Tochter in der Ausbildung, erstreckt sich die Rentenberechtigung bis
zum Alter von 25 Jahren. Die Kinderrente ist halb so hoch wie die Witwenrente und entspricht 40 Prozent der einfachen AHV-Rente.
Kinderrente plafoniert
Bisher: 15'480 Franken
Neu: 15'920 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Dies ist der Höchstbetrag bei gleichzeitigem Anspruch auf zwei Kinderrenten pro Kind. Zum Beispiel, wenn beide Eltern Rentner sind oder wenn für das Kind sowohl eine Kinder- als auch eine
Waisenrente ausgerichtet wird.
2. Säule
BVG-Mindestzinssatz
Bisher: 2.5 Prozent
Neu: 2.5 Prozent
Mindestens zu diesem Satz muss der obligatorische Teil des Pensionskassenkapitals verzinst werden.
Umwandlungssatz Männer
Bisher: 7.1 Prozent
Neu: 7.1 Prozent
Auf ein Pensionskassenkapital von 100'000 Franken gibt es eine jährliche Rente von 7,1 Prozent. Dieser gesetzliche Umwandlungssatz gilt indes nur für den obligatorischen Teil. Im
überobligatorischen Teil können die Umwandlungssätze erheblich tiefer sein.
Umwandlungssatz Frauen
Bisher: 7.2 Prozent
Neu: 7.15 Prozent
Bei Frauen wird die Rente auf dem obligatorischen Teil zu einem höheren Satz umgewandelt. Versicherungsmathematisch lässt sich dies nicht rechtfertigen. Auf dem überobligatorischen Teil kommt bei
Frauen häufig ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung als bei Männern.
Mindestjahreslohn
Bisher: 19'350 Franken
Neu: 19'890 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Ab diesem Lohn sind Arbeitnehmer obligatorisch über die Pensionskasse zu versichern. Der erhöhte Schwellenwert kann dazu führen, dass Arbeitnehmer, die heute der Versicherungspflicht unterstehen,
ab 2007 nicht mehr obligatorisch zu versichern sind.
Koordinationsabzug
Bisher: 22'575 Franken
Neu: 23'205 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Entspricht 87,5 Prozent der einfachen maximalen AHV-Rente. Bruttolohn minus Koordinationsbetrag ergibt den versicherten Jahreslohn.
Obere Limite des Jahreslohns
Bisher: 77'400 Franken
Neu: 79'560 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Jahreslohn (79 560 Fr.) minus Koordinationsbetrag (23 205 Fr.) gibt den maximal koordinierten Lohn (56 355 Fr.).
Maximaler koordinierter Lohn
Bisher: 54'825 Franken
Neu: 56'355 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Bemessungsgrundlage für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, auch versicherter Lohn genannt. Lohnbestandteile, die über dem versicherten Lohn von 56 355 Franken liegen, zählen zum
überobligatorischen Teil.
Minimaler koordinierter Lohn
Bisher: 3225 Franken
Neu: 3315 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Dies ist der tiefstmögliche versicherte Lohn. Liegt das Einkommen nur knapp über dem Mindestjahreslohn, entspricht der versicherte Lohn diesem Betrag.
Maximaler Grenzlohn
Bisher: 116'100 Franken
Neu: 119'340 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Dies ist der maximale Lohn, der durch den Sicherheitsfonds gedeckt ist. Der Sicherheitsfonds springt ein bei Zahlungsunfähigkeit von Vorsorgeeinrichtungen.
3. Säule mit Pensionskasse
Bisher: 6192 Franken
Neu: 6365 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Einzahlungen in die Säule 3a können bis zum Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
3. Säule ohne Pensionskasse
Bisher: 30'960 Franken
Neu: 31'824 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20 Prozent des Reineinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal 31'824 Franken.
Arbeitslosenversicherung
Max. versicherbarer Lohn/Jahr
Bisher: 106'800 Franken
Neu: 106'800 Franken
Das Taggeld beträgt 70 Prozent des AHV-Lohnes oder maximal 70 Prozent von 106'800 Franken. In bestimmten Fällen, unter anderem bei einer Kinderunterhaltspflicht oder bei Invalidität, erhöht sich
das Taggeld auf 80 Prozent.
Max. versicherbarer Lohn/Monat
Bisher: 8900 Franken
Neu: 8900 Franken
80 Prozent von 8900 Franken: 7120 Franken. Das Maximum, das ein Arbeitsloser pro Monat brutto erhalten kann.
Ergänzungsleistungen (EL)
Lebensbedarf alleinstehend
Bisher: 17'640 Franken
Neu: 18'140 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Der jährliche Lebensbedarf ist die wichtigste schweizweit gültige Kennziffer für EL.Wenn der Lebensbedarf steigt, steigen auch die anerkannten Ausgaben. Was nicht heissen will, dass es ab 2007
automatisch mehr EL gibt. Da gleichzeitig die AHV-Rente angehoben wird, bleibt die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in etwa gleich.
Lebensbedarf Ehepaare
Bisher: 26'460 Franken
Neu: 27'210 Franken
Veränderung: 2.8 Prozent
Ehepaare haben einen um 50 Prozent höheren Lebensbedarf als Alleinstehende. Ausgaben für Miete oder Krankenkassen sind im Lebensbedarf nicht inbegriffen. Für Heimbewohner gelten andere, von Kanton zu Kanton abweichende Höchstwerte.
Erschienen im CASH am 4. Januar 2007